Zum Inhalt

Kosten & Unterstützung

Finanzierung

Geld soll kein Grund sein, auf ein Angebot zu verzichten. Hier finden Sie, welche Wege der Kostenübernahme es gibt – wir beraten Sie gern persönlich.

Entlastungsbetrag bei Pflegegrad (§ 45b SGB XI)

Menschen mit einem Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag der Pflegekasse. Er ist für Angebote gedacht, die im Alltag unterstützen und pflegende Angehörige entlasten. In der Regel erstattet die Pflegekasse die Kosten gegen Vorlage der Rechnung.

Bei entsprechender Anerkennung unseres Angebots und wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann darüber eine Finanzierung möglich sein, zum Beispiel für:

  • Hofzeit für Seniorinnen und Senioren mit Unterstützungsbedarf
  • Reittherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene

Ob und in welchem Umfang die Pflegekasse die Kosten übernimmt, hängt vom Einzelfall ab. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer Pflegekasse nach – wir unterstützen Sie gern dabei.

Unterstützung für Familien

Familien mit geringem Einkommen können vom Verein finanziell unterstützt werden. Sprechen Sie uns einfach an.

Für die ADHS-Gruppe „Zappeln erlaubt, Träumen erwünscht“ ist für Familien in besonderen Lebenslagen eine Kostenübernahme über „Ulms kleine Spatzen“ möglich. Für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf in der Ferienbetreuung fragen Sie gern nach einer möglichen Kostenübernahme.

Spenden helfen mit

Spenden helfen uns, unsere Angebote für möglichst viele Menschen möglich zu machen. Wie Sie den Verein unterstützen können, lesen Sie unter Spenden.

Wir beraten Sie

Sie sind unsicher, welche Möglichkeit für Sie infrage kommt? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – gemeinsam finden wir einen Weg.

Diese Seite gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung durch Ihre Pflegekasse.